Zentrum für Stimm-, Hör- und Schluckstörungen Kevelaer

Unsere Leistungen in der Lerntherapie

Ihre integrative Lerntherapie

In unserer Praxis bieten wir Ihnen qualifizierte Lerntherapie (nach Richtlinien des bvl) an.

Diese umfasst die Beratung, Diagnostik und Behandlung bei:

  • Lese-Rechtschreibstörungen / -schwächen (LRS)
  • Rechenstörungen / -schwächen (Dyskalkulie)
  • AD(H)S

Bei AD(H)S bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit eines Konzentrations- und Verhaltenstrainings an.

Die Therapien finden in der Regel in unserer Praxis statt. Die Therapieeinheiten dauern – je nach Art und Störungsbild – 45 oder 90 Minuten und finden meist zweimal wöchentlich statt. Hierbei bieten wir nur Einzeltherapiestunden an, da jede Therapie individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kindes / Jugendlichen abgestimmt wird.

In unserer Praxis arbeiten wir selbstverständlich mit neustem Therapie- und Diagnostikmaterial. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, diese auch bei Ihnen zu Hause oder in der Schule stattfinden zu lassen, dies sollte vorab individuell entschieden und besprochen werden.

Individuelle Ursachen für Lernschwierigkeiten bewältigen

Innerhalb der Therapie werden verschiedene Bereiche gefördert, diese können u.a. sein:

  • Beratung und Diagnostik von Lese-Rechtschreibstörungen und Dyskalkulie
  • Förderung der Rechtschreibkompetenzen
  • Förderung der Rechenkompetenzen
  • Förderung bei Wahrnehmungsdefiziten
  • Stärkung des Selbstvertrauens
  • Behandlung von Schul- und Prüfungsängsten
  • systemische Beratung bei Schul-, Hausaufgaben- und sonstig durch die LRS / Dyskalkulie auftretenden Problemen
  • Aufbau der Lernmotivation
  • Förderung Hochbegabter

Ein weiterer, wichtiger Schwerpunkt liegt hierbei auch auf der Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrern und anderen Fachtherapeuten.

Wichtige Informationen zur Lerntherapie

Da eine Lese-Rechtschreibstörung / Dyskalkulie keine verordnungspflichtige Krankheit ist, kann diese nicht von Ärzten verordnet werden.

Es besteht jedoch durch das Jugendamt die Möglichkeit, sich eine Lerntherapie finanzieren zu lassen (nach § 35 a Absatz 2 SGB VIII). Voraussetzung hierfür ist eine sogenannte drohende seelische Behinderung. Hierzu muss dann ein Antrag beim jeweils zuständigen Jugendamt gestellt werden. Neben dem Formantrag sollten auch alle Probleme, die im Alltag durch die LRS / Dyskalkulie entstanden sind, beschrieben werden. Ebenfalls notwendig sind Schulunterlagen und eine aktuelle Diagnostik (nicht älter als 3 Monate). Diese können Sie z. B. in einem Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) erstellen lassen. Sie benötigen hierfür eine Überweisung durch einen Facharzt.

Bitte informieren Sie sich vor Antragsstellung über die genauen Bedingungen des Antrages beim jeweiligen für Sie zuständigen Jugendamt. Nähere Informationen können wir Ihnen gerne telefonisch unter  02832 2423 mitteilen, oder Sie vereinbaren mit uns ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Praxis.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie persönlich, umfassend und gerne!

02832 50012
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